Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, d.h. für sie dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarriere-freie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.stoeberhaus-erfurt.de veröffentlichten Website der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH.

1. STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarriere-freie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

1.1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die folgenden Punkte sind mit den Vorgaben der WCAG 2.2 oder der EN 301 549 V3.2.1 derzeit nicht vereinbar und werden zeitnah behoben:

  • Video sind nicht barrierefrei
  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
  • Fehlende Aria Landmarks

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2025 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durch die SWE Digital GmbH, einem Tochterunternehmen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, durchgeführten Selbstbewertung.

3. Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns per E-Mail an barrierefreiheit@stadtwerke-erfurt.de an.

4. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.thueringen.de/th10/bb/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter internet@tlmb.thueringen.de.